Kandidat*innen für die Gemeinderäte gesucht

Liebe Wahlberechtigte für die Kommunalwahlen im September 2021,

seit Anfang Februar gibt es uns Grüne als Ortsverband in der Samtgemeinde Hambergen.

Unser Ziel für den September ist es nach der Wahl möglichst in allen Räten der Mitgliedsgemeinden der Samtgemeinde Hambergen mit Kandidat*innen vertreten zu sein.

Neben den Kandidat*innen aus unseren eigenen Reihen, gibt es für Euch die Möglichkeit auch als Nichtmitglieder der Grünen, aber natürlich auch unser Programm Unterstützende(r), für uns nach einem Gespräch mit dem Vorstand auf unserer Liste anzutreten.

Nachdem wir bei den letzten Wahlen (Europawahlen 2019) über 20 % der Stimmen in der Samtgemeinde erreichten, ohne hier mit einem Ortsverband vertreten zu sein, rechnen wir auch dieses Mal mit einem guten Ergebnis.

Wir sprechen hiermit besonders auch Frauen jeden Alters an, die bisher nicht genug in den Räten vertreten sind, junge Menschen, die schnell mit uns mitgestalten möchten, ausländische Bürger die bei uns wohnen und vertreten sein möchten, sowie beeinträchtigte Menschen, die ihre Lebenserfahrung und speziellen Bedürfnisse mit uns in die Ratspolitik einbringen möchten. Und natürlich jede(n) andre(n), der oder die unsere grünen Gedanken, Ortspolitik zu gestalten, gemeinsam mit uns umsetzen möchten. Eine tolle Gelegenheit schnell mitgestalten zu koennen.

Bei Interesse könnt Ihr Euch gerne an mich wenden (Hermann Wieters) – meine Handynummer ist 0151 59850665. Oder ihr schreibt an uns Grünen unter:

Wer darf alles antreten?

Zum Samtgemeinderat und die Wahlen für die Gemeinderäte der Mitgliedsgemeinden sind alle Bürger*innen wählbar, die am Wahltag

1. Deutsche oder Unionsbürger*innen sind,

2. das 18.. Lebensjahr vollendet haben,

3 den Hauptwohnsitz im Wahlgebiet gemeldet haben,

4.hierfür die Mindestwohndauer von 3 Monaten erfüllen oder „Rückkehrer/innen“ sind (Person, die durch Wegzug aus der Gemeinde / das Wahlrecht verloren hat, aber innerhalb von 3 Jahren wieder in die Gemeinde mit Hauptwohnsitz zurückgekehrt ist.) Dann gibt es keine Mindestwohndauer; man ist sofort wahlberechtigt.

und 5. nicht von der Wählbarkeit ausgeschlossen sind.

Wir freuen uns auf Euch!

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